Geistiges Eigentum

Übersicht:

Der Inhalt unserer Webseite und unserer Mobile App sowie die Entwürfe unserer Produkte sind (und werden) urheberrechtlich geschützt. Wir übertragen oder gewähren keine Zustimmung zur Verwendung unserer urheberrechtlich geschützten Werke.


6.1. Die Produkte und der Service (einschließlich aller Teile des Services und virtueller Visualisierungen des Produkts) können:

a) Werke im Sinne des Urheberrechts darstellen und urheberrechtlich geschützt sein,

b) als geistiges Eigentum ausschließlich dem Anbieter gehören und besonders gesetzlich geschützt sein.

Alle Rechte an den Produkten und dem Service (einschließlich aller Teile des Services und virtueller Visualisierungen des Produkts), die sich aus dem Urheberrecht und dem Immaterialgüterrecht ergeben, stehen ausschließlich dem Anbieter zu.

6.2. Die Nutzung des Services (einschließlich des Abschlusses des Servicevertrags oder des Kaufvertrags) führt nicht zu Folgendem:

a) zum Erwerb von Urheberrechten durch den Benutzer, darunter insbesondere vom Urheberrecht am Produkt oder dem Service (einschließlich aller Teile des Services und virtueller Visualisierungen des Produkts),

b) zum Erwerb von Immaterialgüterrechten jeglicher Art durch den Benutzer (wie z.B. Patenten, Schutzrechten der gewerblichen Muster),

c) zum Erwerb von Lizenzen durch den Benutzer § 2 Abs.2 UrhG

6.3. Ungeachtet Artikel 6.1. und Artikel 6.2., falls der Nutzer die im Artikel 6.2. a) und b) gennanten Rechte aufgrund der Nutzung des Services erwirbt, erteilt der Nutzer hiermit dem Anbieter eine nicht exklusive, weltweite Lizenz für das Produkt oder den Service (oder deren Teil) auf allen Gebieten der Exploatation, die in Artikel 50 des Urcheberrechts angegeben sind. Der Anbieter hat das Recht: (i) das Produkt oder den Service (oder deren Teil) zu fixieren und zu replizieren, deren Kopien in einer bestimmten Technik zu produzieren, einschließlich Drucken, hertsellung und Erhaltung auf beliebigen Speichern von reprografischen und magnetischen Aufzeichnung oder andere Digitaltechniken, (ii) die Orginale oder die Kopien des Produktes oder des Services (oder deren Teil) zu verkehren, zu vermieten oder zu vergönnen; (iii) zur öffentlichen Aufführung des Produktes oder des Services (oder deren Teil), insbesondere Display, Rundfunk und Weitersendung, ebenfalls jegliche weierveröffentlichung (Internet, interface). Die im Artikel 6.3 genannte Lizenz wird für 20 Jahre gewährt.