Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tylko for Business Partner Program

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Tylko behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern und die Partner über jede Änderung zu informieren: tylko.com/de/tylko-fur-unternehmen.

2. Änderungen der AGB treten in Kraft vierzehn Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite tylko.com/de/tylko-fur-unternehmen.

3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tylko darf der Partner weder Rechte noch Pflichten im Rahmen des Programms weder ganz noch teilweise an einen Dritten übertragen.

4. Die Parteien vereinbaren, dass schriftliche Korrespondenz an die im einschlägigen Register angegebenen Adressen zugstellt wird. Bei Änderung des Firmensitzes oder der Postanschrift ist der Partner verpflichtet, Tylko unverzüglich per E-Mail darüber zu informieren. Kommt der Partner dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die an die vorstehend genannten Adressen übersandte Korrespondenz als wirksam zugestellt.

5. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, Handelsinformationen von Tylko über die von ihm zur Verfügung gestellten elektronischen Kommunikationsmittel zu erhalten. Diese Zustimmung wird für einen unbegrenzten Zeitraum und unabhängig der Dauer der Mitgliedschaft und des Programms erteilt. Der Partner kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Der Partner hat eine elektronische Nachricht an Tylko zu senden, um die Zustimmung zu widerrufen.

6. Tylko und der Partner werden Streitigkeiten, die sich aus ihrer Zusammenarbeit ergeben, in erster Linie auf dem Verhandlungsweg lösen. Bei Unstimmigkeiten vereinbaren die Parteien das für die Geltendmachung von Ansprüchen zuständige Gericht als das für den Sitz von Tylko zuständige ordentliche Gericht, das nach dem polnischen Recht entscheidet.

7. In Angelegenheiten, die in den vorliegenden AGB nicht geregelt sind, finden die polnischen Rechtsvorschriften und insbesondere die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches Anwendung.

8. Die Rechte und Belohnungen des Partners im Rahmen des Programms sind nicht übertragbar.

9. Der Partner ist verpflichtet, eine Erklärung vorzulegen, in der er bestätigt, ob er im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres Abrechnungen mit Unternehmen vorgenommen hat, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder in einem Land haben, in dem ein schädlicher Steuerwettbewerb betrieben wird im Sinne der Verordnung des Finanzministers vom 28. März 2019 über die Bestimmung von Ländern und Gebieten, in denen ein schädlicher Steuerwettbewerb in Bezug auf die Körperschaftssteuer herrscht, und in der er ferner auch bestätigt, ob er der Empfänger von Zahlungen ist, die er im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag erhalten hat. Dies ist Tylko auf schriftliche Anfrage innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum einer solchen Anfrage vorzulegen. Der Partner ist verpflichtet, Tylko über jede Änderung der in der oben genannten Erklärung gemachten Angaben zu informieren (die Vorlage ist dem Vertrag beigelegt).

10. Soweit nicht anderweitig geregelt, gelten die unter tylko.com einsehbaren Servicebedingungen.

11. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.